Der EuGH hat entschieden, dass schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, die Schichtarbeit verrichten, die zum Teil in den Nachtstunden stattfindet, als Nachtarbeit leistend anzusehen sind und daher besonderen Schutz in Hinsicht auf Nachtarbeit genießen.
Gegen Behördenwillkür bei Hartz IV