Nur wer finanziell bedürftig ist, hat Anspruch auf Hartz IV. Doch Hartz IV Empfänger dürfen auch Vermögen besitzen, zumindest in gewissen Grenzen. Wir erklären die Begriffe und zeigen, wo diese Grenzen liegen und wie hoch das Vermögen eines Hartz IV Empfängers sein darf.
Gegen Behördenwillkür bei Hartz IV