Das Sozialgericht Hannover hat in einem rechtskräftigen Eilverfahren ein Jobcenter dazu verurteilt, ein Tablet für einen Schüler in Höhe von 369,90 € zu übernehmen (SG Hannover, Beschluss v. 06.02.2018 – S 68 AS 344/18 ER).
Gegen Behördenwillkür bei Hartz IV